Page 221 - COSTILES - Bauteam 2022
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10. Mängelrügen
              Für diese ist in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder Maß der Ware § 377 HGB maßgebend. Sie müssen spätestens innerhalb
              8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht sein. An bereits weiterverarbeiteter Ware ist eine
              Mängelrüge nicht möglich. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Bei begründeter Beanstandung übernehmen wir es, kostenlos
              Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen wir ab. Mit Recht
              beanstandete Ware ist im Zustand der Anlieferung an uns zurückzusenden. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Besteller
              keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmenge herleiten. Für Artikel, welche mit Import gekennzeichnet sind, übernehmen wir
              keine Garantie.
              11. Rücksendungen
              Rücksendungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache bzw. ausreichend frankiert entgegengenommen.

              12. Eigentumsvorbehalt
              Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten
              Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann Gültigkeit, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss
              eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks
              einschließlich der Nebenkosten beglichen sind.
              Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheits-
              übertragung ist ihm untersagt. Falls der Besteller die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum
              vorzubehalten. Demgemäß haben wir die in § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Gegenleistung, falls der
              Besteller vor erfolgter Bezahlung der gelieferten Ware seine Zahlungen einstellt.
              13. Zahlungsbedingungen
              Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto, nach 14 Tagen mit 2% Skonto oder
              30 Tage nach Rechnungsdatum in bar netto. Die Zahlung hat unabhängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht
              wird dadurch nicht berührt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tag des
              Zahlungseinganges Verzugszinsen berechnen, mindestens in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz.
              2 Monate nach Fälligkeit der Rechnung werden die ausstehenden Beträge automatisch zum Inkasso gegeben.

              14. Wechsel und Schecks
              Wechsel und Schecks gelten nicht als Bezahlung; die Annahme müssen wir uns vorbehalten. Außerdem übernehmen wir keine
              Verbindlichkeiten für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung des Protestes.
              Einzugsspesen, Kursverluste usw. fallen dem Einsender zur Last.

              15. Zahlungsunfähigkeit
              Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit wir nicht genügend unterrichtet sind, behalten wir uns vor, Voraus-
              zahlungen oder hinreichende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kaufabschluss in allen
              Teilen in Ordnung geht.
              Das gleiche gilt, wenn die vorliegenden Auskünfte uns nicht ausreichend erscheinen.
              Offener Kredit kann nur solange gewährt werden, als er uns als gesichert erscheint.

              16. Erfüllungsort
              Der Erfüllungsort für beide Teile ist Steinbach-Hallenberg.
              17. Gerichtsstand
              Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl für beide Teile das Amtsgericht Meiningen.
              Bei Lieferung in das Ausland gilt der vorstehende deutsche Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts
              ebenfalls als ausdrücklich vereinbart.

              18. Einzelbestimmungen
              Eine Einzelbestimmung kann ungültig sein, ohne die übrigen Bestimmungen in Frage zu stellen, falls sie den Besteller im
              konkreten Fall mit Rücksicht auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche unangemessen benachteiligt.

              19. Katalog
              Die im Katalog angegebenen Beschreibungen, Maße und Abbildungen sind unverbindlich, Farbabweichungen möglich; Irrtümer
              und Druckfehler vorbehalten. Das Nachdrucken oder Kopieren, auch auszugsweise, ist grundsätzlich nicht gestattet.
              Der Katalog kann käuflich zu einer Schutzgebühr von 5,00 € erworben werden; ansonsten bleibt der Katalog unser Eigentum.
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