Page 220 - COSTILES - Bauteam 2022
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BWG Bauteam Profi Produkte • Vertrieb & Logistik GmbH

      D 98587 Steinbach-Hallenberg
      Stiller Berg 26

      Allgemeine Geschäftsbedingungen

      1. Allgemeines
      Unsere Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers, insbesondere dessen
      eigene Einkaufsbedingungen, die fast durchweg auf den Einkauf von allgemeinen Gegenständen ausgerichtet sind, werden von uns
      nicht anerkannt, auch wenn sie als allein maßgebend bezeichnet werden. Mit der Erteilung der Aufträge betrachtet der Besteller
      unsere Einkaufsbedingungen als allein verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern
      getroffene, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

      2. Angebote
      Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung; Irrtümer und
      Druckfehler vorbehalten. Wir behalten uns weiterhin vor, gegebenenfalls anstatt der im Katalog abgebildeten Artikel gleichwertige
      Fabrikate zu liefern, es sei denn, es wurde in der Bestellung ausdrücklich anders vorgeschrieben.
      3. Preise
      Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer.
      Die vereinbarten Preise gelten als Grundpreise. Sie sind Festpreise, wenn bis zum Tage der Lieferung keine wesentlichen
      Erhöhungen der Preise für Rohstoffe eintreten. Als wesentliche Erhöhungen sind anzusehen, wenn die Rohstoffpreise sich um
      mehr als 2 v.H. erhöhen.

      4. Lieferzeit
      Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen usw. gemachten Angaben betreffend der Lieferzeit werden nach bestem Ermessen
      gegeben, sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder Weise für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem
      Tag unserer Auftragsbestätigung. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten; jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller
      nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Schadenersatzvergütung.

      5. Höhere Gewalt
      Betriebsstörungen jeglicher Art, gleich ob solche durch Maschinen-, Waren-, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, durch
      Arbeitsausfall aus irgendwelchen Gründen, ferner durch Krieg, Aus- und Einfuhrverbote, Brand, Störung oder Sperrung von
      Beförderungswegen entstanden sind, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, entbinden uns von der Einhaltung etwa zugesagter
      Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung, ohne dass in diesem Fall der Besteller berechtigt ist, vom
      Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
      machen, egal ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten.

      6. Lieferungen
      Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
      Der Auftragswert sollte mindestens 50,00 € betragen, ansonsten fallen zusätzlich 10,00 € Bearbeitungsgebühren an.
      7. Berechnung
      Für die Berechnung ist der Tag der Versandbereitschaft gültig, ohne Rücksicht darauf, ob durch Gütersperre oder sonstige Um-
      stände Ablieferung, Versand oder Abholung nicht erfolgen können. Bei Zahlungseingang wird automatisch die älteste berechtigte
      Forderung in Verrechnung gebracht.
      8. Versand
      Falls bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen gegeben sind, wird der Versand nach bestem Ermessen vorgenommen, ohne
      irgendeine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung oder gute Ankunft der Ware. Bei Versand mit Paketdiensten oder KEP-
      Dienstleistern sind deren Maßgaben bindend. Als Richtlinie gilt das Gurtmaß. Es errechnet sich wie folgt:
      2x Höhe + 2x Breite + 1x längste Seite des Packstückes (Bsp.: Packstück-Maße H x B x L: 0,30 x 0,20 x 2,0 m =
      Gurtmaß:  2x 0,30 + 2 x 0,20 + 2,0 m = 3,0 m). In der Regel darf das Gurtmaß max. 3,0 m betragen.
      Bei Versendung mit Speditionen fallen in der Regel ab einer Packstücklänge von 1,60 m Langgutzuschläge an. Diese sind vom
      jeweiligen Spediteur abhängig und werden von uns entsprechend in Rechnung gestellt. Ab einem Netto-Auftragswert von
      1.000,00 € übernimmt die BWG Bauteam Profi Produkte GmbH diese Kosten. Bei vereinbarter Frankolieferung gehen
      Mehrfrachten, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
      Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschädigungen zu prüfen. Mängel sind sofort dem Spediteur mitzuteilen.
      Eine spätere Reklamation wird nicht anerkannt. Unsere Firma übernimmt keine Transportschäden. Bei Expressgut und Eilzustel-
      lungen innerhalb 24 h gehen die Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
      9. Gefahrenübergang
      Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Für
      Beschädigung oder Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf, auch wenn Frankolieferung
      vereinbart ist.
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